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Ein Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nach einem Unfall den entstandenen Schaden rechtssicher dokumentieren lassen möchten – insbesondere bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung und schützt Sie vor finanziellen Nachteilen.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten vollständig. Nur bei Eigenverschulden oder Kaskoschäden hängt die Kostenübernahme von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Wir sind flexibel und schnell für Sie da – in der Regel erfolgt die Besichtigung innerhalb von 24 Stunden. Bei dringenden Fällen oder wenn Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist, kommen wir direkt zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Unser Gutachten enthält alle relevanten Informationen für eine sichere Schadensabwicklung: Fahrzeugdaten und Identifikation, Detaillierte Schadensbeschreibung mit Fotos, Kalkulierte Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert, sowie Aussage zur Reparaturwürdigkeit bzw. Totalschaden.
Ja! Sie haben als Geschädigter das Recht auf freie Gutachterwahl. Lassen Sie sich von der Versicherung keinen Gutachter vorschreiben – nur so behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Ansprüche.
Nach der Fahrzeugbesichtigung liegt Ihr vollständiges Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor. Auf Wunsch senden wir es direkt an Ihre Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt.
Ein Kostenvoranschlag gibt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten an. Ein Gutachten hingegen enthält zusätzlich wichtige Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine rechtssichere Schadensbewertung – unverzichtbar für die Regulierung durch die Versicherung.
Nein, wir kommen auch zu Ihnen! Ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt – wir führen die Begutachtung flexibel vor Ort durch.
Wir senden das Gutachten an Sie, auf Wunsch auch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Danach entscheiden Sie, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder sich den Betrag fiktiv auszahlen lassen möchten.
Ja, wir bieten neben Unfallgutachten auch Kostenvoranschläge, Fahrzeugbewertung und Kaufberatung an.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist es empfehlenswert, einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen. Dessen Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung – für Sie also ohne Zusatzkosten.
In diesem Fall ermitteln wir im Gutachten den Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs. Auf dieser Basis zahlt Ihnen die Versicherung die Differenz als Entschädigung aus.
✅ Schnell vor Ort – meist innerhalb von 24h
✅ Kostenlose Begutachtung bei unverschuldetem Unfall
✅ Unabhängig & neutral – keine Versicherungseinflüsse
✅ Direkte Abrechnung mit Anwalt oder Versicherung
✅ 24/7 erreichbar für Unfallfälle